Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aussonderung
Aussonderung,im Insolvenzverfahren die Herausnahme der Gegenstände, die dem Schuldner nicht gehören, aus der Insolvenzmasse zur Rückgabe an die Berechtigten.
Aussonderung,im Insolvenzverfahren die Herausnahme der Gegenstände, die dem Schuldner nicht gehören, aus der Insolvenzmasse zur Rückgabe an die Berechtigten.