Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aussiedler
Aussiedler,nach dem Bundesvertriebenen-Ges. (BVFG) dt. Staats- und/oder Volkszugehörige, die nach Abschluss der allg. Vertreibungsmaßnahmen (ab 1951) und vor dem 1. 7. 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. 1. 1993 die früheren dt. Ostgebiete, Albanien, Bulgarien, China, Danzig, Estland, das ehemalige Jugoslawien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die ehemalige Sowjetunion, die ehemalige Tschechoslowakei oder Ungarn verlassen haben. A. sind Vertriebene und Deutsche gemäß Art. 116 Abs. 1 GG. Ihre Rechtsstellung sowie ihre wirtsch. und soziale Eingliederung, z. B. durch Eingliederungshilfen, werden durch das BVFG, das Fremdrenten-Ges. und das Lastenausgleichs-Ges. geregelt. Spätaussiedler ist eine ab etwa 1980 aufgekommene, nicht offizielle Bez. für Aussiedler. 1950-95 sind rd. 3,5 Mio. A., überwiegend ehem. Russlanddeutsche (39 % aller A.) sowie ehem. Polendeutsche (41 % der A.) und Rumäniendeutsche nach Dtl. gekommen.
Literatur:
J. Haberland. Eingliederung von A. Sammlung von Texten, die für die Eingliederung von A. (Spätaussiedlern) aus den osteurop. Staaten von Bedeutung sind, bearb. v. Leverkusen 61994.
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