Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausschuss der Regionen
Ausschuss der Regionen, unabhängiges, beratendes Organ (Art. 198 a-d EG-Vertrag), mit dem die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der EU an den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Der Ausschuss muss von der Europ. Kommission und vom Rat der EU zu allen Entscheidungen über regionale Sachverhalte gehört werden und soll zur Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips beitragen.
Ausschuss der Regionen, unabhängiges, beratendes Organ (Art. 198 a-d EG-Vertrag), mit dem die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der EU an den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Der Ausschuss muss von der Europ. Kommission und vom Rat der EU zu allen Entscheidungen über regionale Sachverhalte gehört werden und soll zur Verwirklichung des Subsidiaritätsprinzips beitragen.