Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausschuss
Ausschuss,1) Staatsrecht: aus größeren Körperschaften gewählter engerer Kreis (Komitee) zur Erledigung von Aufgaben, die das größere Gremium nur schwer wahrnehmen kann. So z. B. wird in den Parlaments-A. der wesentl. Teil der Arbeit dieser Körperschaft geleistet, deren Ergebnis dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wird. Eine Besonderheit ist der Gemeinsame Ausschuss.
2) Technik: fehlerhafte Werkstoffe, Werkstücke oder Fertigwaren, die für ihren Verwendungszweck unbrauchbar sind.
Ausschuss,1) Staatsrecht: aus größeren Körperschaften gewählter engerer Kreis (Komitee) zur Erledigung von Aufgaben, die das größere Gremium nur schwer wahrnehmen kann. So z. B. wird in den Parlaments-A. der wesentl. Teil der Arbeit dieser Körperschaft geleistet, deren Ergebnis dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wird. Eine Besonderheit ist der Gemeinsame Ausschuss.
2) Technik: fehlerhafte Werkstoffe, Werkstücke oder Fertigwaren, die für ihren Verwendungszweck unbrauchbar sind.