Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausschließlichkeitserklärung
Ausschließlichkeitserklärung,die Verpflichtungserklärung eines Vertragspartners, keinen Dritten (in das Geschäft) einzubeziehen, z. B. bei Verträgen mit Maklern.
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