Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausschließlichkeitserklärung
Ausschließlichkeitserklärung,die Verpflichtungserklärung eines Vertragspartners, keinen Dritten (in das Geschäft) einzubeziehen, z. B. bei Verträgen mit Maklern.
Ausschließlichkeitserklärung,die Verpflichtungserklärung eines Vertragspartners, keinen Dritten (in das Geschäft) einzubeziehen, z. B. bei Verträgen mit Maklern.