Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausnahmegesetz
Ausnahmegesetz, früher Bez. für ein Ges., das bestimmte Personengruppen einer diskriminierenden oder privilegierenden Sonderbehandlung unterwirft; ist als Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) unzulässig.
Ausnahmegesetz, früher Bez. für ein Ges., das bestimmte Personengruppen einer diskriminierenden oder privilegierenden Sonderbehandlung unterwirft; ist als Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) unzulässig.