Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausländerklausel
Ausländerklausel,Lizenzfußball: DFB-Bestimmung, die besagt, wie viele ausländ. Spieler in Pflichtspielen einer Mannschaft mitwirken dürfen. Seit dem Bosman-Urteil können eine beliebige Anzahl von Spielern aus EU-Staaten eingesetzt werden, derzeit (1998/99) jedoch nur max. drei Aktive gleichzeitig aus dem nichteurop. bzw. Nicht-EU-Bereich. Der gesamte Profikader eines Vereins muss jedoch mindestens 12 dt. Spieler aufweisen.
Ausländerklausel,Lizenzfußball: DFB-Bestimmung, die besagt, wie viele ausländ. Spieler in Pflichtspielen einer Mannschaft mitwirken dürfen. Seit dem Bosman-Urteil können eine beliebige Anzahl von Spielern aus EU-Staaten eingesetzt werden, derzeit (1998/99) jedoch nur max. drei Aktive gleichzeitig aus dem nichteurop. bzw. Nicht-EU-Bereich. Der gesamte Profikader eines Vereins muss jedoch mindestens 12 dt. Spieler aufweisen.