Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auslobung
Auslobung,öffentlich bekannt gemachte, bindende Zusicherung eines Preises für eine Leistung, bes. für die Herbeiführung eines Erfolges, z. B. die Ermittlung eines Straftäters (§§ 657 ff. BGB).
Auslobung,öffentlich bekannt gemachte, bindende Zusicherung eines Preises für eine Leistung, bes. für die Herbeiführung eines Erfolges, z. B. die Ermittlung eines Straftäters (§§ 657 ff. BGB).