Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auslieferungsschein
Auslieferungsschein (Ablieferungsschein), vom Eigentümer einer Ware ausgestellter Schein, der andere, z. B. den Käufer, zur Entgegennahme der Ware ermächtigt.
Auslieferungsschein (Ablieferungsschein), vom Eigentümer einer Ware ausgestellter Schein, der andere, z. B. den Käufer, zur Entgegennahme der Ware ermächtigt.