Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auskunftspflicht
Auskunftspflicht,die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Pflicht zur Vermittlung bestimmter Kenntnisse, z. B. die A. einer Behörde über Rechte und Pflichten von Betroffenen im Verwaltungsverfahren (§ 25 Verwaltungsverfahrens-Ges.) oder die A. des Beauftragten (§ 666 BGB).
Auskunftspflicht,die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Pflicht zur Vermittlung bestimmter Kenntnisse, z. B. die A. einer Behörde über Rechte und Pflichten von Betroffenen im Verwaltungsverfahren (§ 25 Verwaltungsverfahrens-Ges.) oder die A. des Beauftragten (§ 666 BGB).