Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausgleichungspflicht
Ausgleichungspflicht,Recht: die Verpflichtung der Abkömmlinge, die als gesetzl. Erben zur Erbfolge gelangen, dasjenige, was sie von dem Erblasser als Ausstattung (z. B. für Berufsausbildung) erhalten haben, bei der Erbauseinandersetzung untereinander zur Ausgleichung zu bringen (§§ 2050 ff. BGB). Dasselbe gilt zugunsten des Abkömmlings, der in besonderer Weise durch eigene Leistungen das Vermögen des Erblassers gemehrt oder erhalten hat oder ihn unter Verzicht auf berufl. Einkommen längere Zeit gepflegt hat.
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