Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausgleichsabgaben
Ausgleichsabgaben,zweckgebundene, steuerartige Sonderabgaben, die außerhalb der öffentl. Haushalte (Ausgleichsfonds) verwaltet werden und die ungleiche Belastungen mildern sollen. A. dienen sozialpolit. (Schwerbehindertenabgabe) und wirtschaftspolit. (Kohlepfennig) Zielen und kommen bestimmten Gruppen (z. B. durch Kriegsschäden Betroffenen im Rahmen des Lastenausgleichs) oder Wirtschaftszweigen zugute.
Ausgleichsabgaben,zweckgebundene, steuerartige Sonderabgaben, die außerhalb der öffentl. Haushalte (Ausgleichsfonds) verwaltet werden und die ungleiche Belastungen mildern sollen. A. dienen sozialpolit. (Schwerbehindertenabgabe) und wirtschaftspolit. (Kohlepfennig) Zielen und kommen bestimmten Gruppen (z. B. durch Kriegsschäden Betroffenen im Rahmen des Lastenausgleichs) oder Wirtschaftszweigen zugute.