Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausführungsgesetze
Ausführungsgesetze (Ausführungsverordnungen), auf dem Gesetzes- oder Verordnungsweg erlassene Bestimmungen, die die besonderen Einzelheiten der Ausführung eines anderen Gesetzes regeln, das mit diesen Einzelheiten nicht befrachtet werden sollte.
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