Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausfuhr
Ausfuhr (Export), das Verbringen von Waren und Dienstleistungen ins Ausland. Die A. ist Teil des Außenhandels, sie kann durch A.-Zuschüsse und A.-Prämien gefördert werden, aber auch für bestimmte Güter durch staatl. Verbot (Ausfuhrverbot) unterbunden werden. Das A.-Risiko, im Voraus nicht abschätzbare Wagnisse im Exportgeschäft, ist je nach Vereinbarung vom Käufer oder Verkäufer zu tragen, kann aber auch durch staatl. A.-Bürgschaften abgesichert werden.
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