Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausfertigung
Ausfertigung,Recht: die ordnungsgemäß unterschriebene und mit Siegel versehene Abschrift eines amtl. Schriftstücks (z. B. Urteil). Staatsrecht: die A. von beschlossenen Gesetzen als Teil des Gesetzgebungsverfahrens vollzieht sich in Dtl. durch Unterschrift des Bundespräs. nach Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler und den zuständigen Bundesmin. (Bundes-Ges.), sonst der MinPräs. der Länder unter das Original des Gesetzestextes.
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