Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auschwitz-Lüge
Auschwitz-Lüge,urspr. von Rechtsextremisten und antisemitisch-(neo)nazist. Kreisen in den 1950er-Jahren geprägte Propagandaformel, heute (sprachlich unkorrekte) schlagwortartige Bez. für die Leugnung der nat.-soz. Judenverfolgung und der Massenmorde, die in den NS-Vernichtungslagern, namentlich in Auschwitz, während der nat.-soz. Gewaltherrschaft in Dtl. und Europa 1941-44/45 verübt wurden (Holocaust); wird in vielen Ländern strafrechtlich verfolgt. - In Dtl. ist wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, wer die unter NS-Herrschaft begangenen Verbrechen, die den Tatbestand des Völkermords (§ 220 a StGB) erfüllen, öffentlich oder in einer den öffentl. Frieden störenden Weise billigt, verharmlost oder leugnet. Derartige Handlungen sind auch in Österreich nach §§ 3 h, 3 g Verfassungs-Ges. über das Verbot der NSDAP (in der Fassung BGBl. 1992/148) und in der Schweiz nach Art. 261bis StGB strafbar.
Literatur:
Bastian, T.: Auschwitz u. die »A.«. Massenmord u. Geschichtsfälschung. München 41995.
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