Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Augsburger Religionsfriede
Augsburger Religionsfriede,Reichsgesetz, am 25. 9. 1555 nach Verhandlungen zw. König Ferdinand I. und den Reichsständen auf dem Augsburger Reichstag verkündet. Den Anhängern der Augsburg. Konfession wurden der Friede und der gegenwärtige Besitzstand gesichert. Den weltl. Reichsständen wurde die Religionsfreiheit gestattet; sie entschieden zugleich für die Untertanen, denen dann die Auswanderung blieb (Cuius regio, eius religio). Geistl. Fürsten verloren jedoch beim Glaubenswechsel ihre Würde.
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