Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Augenbank
Augenbank,Einrichtung, ähnl. der Blutbank, zum Bereithalten von konservierten menschl. Augen für Hornhautüberpflanzungen. Die Augen werden von den Spendern durch Testament der A. vermacht und sofort nach dem Tod entnommen. Die erste dt. A. entstand 1972 in Würzburg.
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