Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufwertung
Aufwertung,Wirtschaft:
1) die nachträgl. Erhöhung des Nennbetrags vorher abgewerteter Geldschulden unter Berücksichtigung der Kaufkraft des Geldes zur Zeit ihrer Entstehung.
2) (Revalvation) die Erhöhung des Außenwertes einer Währung; Ggs.: Abwertung (Devalvation). Bei flexiblen Wechselkursen folgt die A. aus einer Übernachfrage nach dieser Währung am Devisenmarkt. Bei festen Wechselkursen wird die A. von den Währungsbehörden vorgenommen; sie dient bes. dem Abbau von Leistungsbilanzüberschüssen und kann zur Importerleichterung (Verbilligung der Importwaren) sowie Exporterschwerung (Verteuerung der Exportgüter) führen. - In Systemen fester Wechselkurse (IWF, Europ. Währungssystem) erfolgen Wechselkursänderungen i. d. R. nur im »gegenseitigen Einvernehmen« der Mitgliedstaaten.
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