Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufwendungen
Aufwendungen, 1) Betriebswirtschaftslehre: Ausgaben eines Unternehmens für die während einer Abrechnungsperiode verbrauchten Güter und Dienstleistungen (Gewinn-und Verlustrechnung).
2) Recht: jede freiwillige Verwendung von Vermögen für bestimmte Zwecke, z. B. die Auslagen eines Beauftragten für den Geschäftsherrn. Steuerrechtlich der umfassende Ausgabenbegriff, z. B. für Werbungskosten, Betriebsausgaben.
Aufwendungen, 1) Betriebswirtschaftslehre: Ausgaben eines Unternehmens für die während einer Abrechnungsperiode verbrauchten Güter und Dienstleistungen (Gewinn-und Verlustrechnung).
2) Recht: jede freiwillige Verwendung von Vermögen für bestimmte Zwecke, z. B. die Auslagen eines Beauftragten für den Geschäftsherrn. Steuerrechtlich der umfassende Ausgabenbegriff, z. B. für Werbungskosten, Betriebsausgaben.