Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigung, Vergütung für Ausgaben im Rahmen der Berufsausübung; ferner Entschädigung der Abgeordneten (Diäten). Aus öffentl. Kassen gewährte A. und Reisekosten sind steuerfrei nach § 3 Nr. 12, 13 EStG, die A. privater Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen, z. B. als Auslagenersatz, Umzugs- oder Reisekosten, bei doppelter Haushaltsführung (§ 3 Nr. 16 EStG).
Aufwandsentschädigung, Vergütung für Ausgaben im Rahmen der Berufsausübung; ferner Entschädigung der Abgeordneten (Diäten). Aus öffentl. Kassen gewährte A. und Reisekosten sind steuerfrei nach § 3 Nr. 12, 13 EStG, die A. privater Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen, z. B. als Auslagenersatz, Umzugs- oder Reisekosten, bei doppelter Haushaltsführung (§ 3 Nr. 16 EStG).