Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auftragsangelegenheiten
Auftragsangelegenheiten,Aufgaben des Staates, deren Durchführung nachgeordneten Verwaltungseinheiten übertragen ist, bes. den Gemeinden, z. B. Durchführung von Wahlen, Polizeiverwaltung (Selbstverwaltung). Die A. sind von der Auftragsverwaltung zu unterscheiden, d. h. der Ausführung von Bundesgesetzen im Auftrag des Bundes durch die Länder, z. B. die Finanzverwaltung. (Staatsaufsicht)
Auftragsangelegenheiten,Aufgaben des Staates, deren Durchführung nachgeordneten Verwaltungseinheiten übertragen ist, bes. den Gemeinden, z. B. Durchführung von Wahlen, Polizeiverwaltung (Selbstverwaltung). Die A. sind von der Auftragsverwaltung zu unterscheiden, d. h. der Ausführung von Bundesgesetzen im Auftrag des Bundes durch die Länder, z. B. die Finanzverwaltung. (Staatsaufsicht)