Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat,gesetzlich vorgeschriebenes Organ von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften zur Bestellung und Überwachung der Geschäftsführung (auch bei GmbH mit über 500 Arbeitnehmern und VVaG, Mitbestimmung). Aufsichtsratsteuer, Einkommensteuer, die von A.-Mitgliedern inländ. Kapitalgesellschaften mittels Steuerabzug erhoben wird (30 % der Vergütungen, § 50 a EStG).
Aufsichtsrat,gesetzlich vorgeschriebenes Organ von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften zur Bestellung und Überwachung der Geschäftsführung (auch bei GmbH mit über 500 Arbeitnehmern und VVaG, Mitbestimmung). Aufsichtsratsteuer, Einkommensteuer, die von A.-Mitgliedern inländ. Kapitalgesellschaften mittels Steuerabzug erhoben wird (30 % der Vergütungen, § 50 a EStG).