Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht,gesetzl. Pflicht zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres körperl. oder geistigen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen. Eine A. haben z. B. Eltern, Vormund, Lehrer u. a. Die Vernachlässigung der A. verpflichtet grundsätzlich zum Ersatz des Schadens, den der zu Beaufsichtigende widerrechtlich einem Dritten zufügt (§ 832 BGB).
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