Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufruhr
Aufruhr,Recht: öffentl. Zusammenrottung von Personen, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet wird; dieser frühere Straftatbestand wurde 1970 aufgehoben (Landfriedensbruch).
Aufruhr,Recht: öffentl. Zusammenrottung von Personen, bei der mit vereinten Kräften Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet wird; dieser frühere Straftatbestand wurde 1970 aufgehoben (Landfriedensbruch).