Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufopferung
Aufopferung,Recht: Auferlegung eines Sonderopfers durch einen rechtmäßigen, zum Wohl der Allgemeinheit vorgenommenen hoheitl. Eingriff in die privaten immateriellen Rechte des Bürgers (Leben, Gesundheit, Freiheit); verpflichtet den Staat zur Entschädigung (z. B. Schäden bei Pflichtimpfungen).
Aufopferung,Recht: Auferlegung eines Sonderopfers durch einen rechtmäßigen, zum Wohl der Allgemeinheit vorgenommenen hoheitl. Eingriff in die privaten immateriellen Rechte des Bürgers (Leben, Gesundheit, Freiheit); verpflichtet den Staat zur Entschädigung (z. B. Schäden bei Pflichtimpfungen).