Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufgabe
Aufgabe, Börsenwesen: Bekanntgabe des Namens des Kontrahenten durch den freien Makler, der zunächst selbst als Kontrahent auftritt, bis er einen endgültigen Käufer oder Verkäufer gefunden hat.
Aufgabe, Börsenwesen: Bekanntgabe des Namens des Kontrahenten durch den freien Makler, der zunächst selbst als Kontrahent auftritt, bis er einen endgültigen Käufer oder Verkäufer gefunden hat.