Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufführungsrecht
Aufführungsrecht, ausschließl. Recht des Urhebers eines Musik- oder Bühnenwerkes, das Werk öffentlich aufzuführen. Aufführungen von urheberrechtlich geschützten Werken durch andere sind deshalb genehmigungs- und vergütungspflichtig (Ausnahme: Aufführungen ohne Erwerbszweck, kirchl. Veranstaltungen). Die musikal. Urheberrechte verwaltet die GEMA. (Verwertungsgesellschaften)
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