Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Aufbewahrungspflicht
Aufbewahrungspflicht,handels- und steuerrechtl. Verpflichtung des Kaufmanns, Handelsbücher, Bilanzen und Inventare zehn Jahre, Geschäftskorrespondenz sechs Jahre aufzubewahren.
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