Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Assessor
Assẹssor[lat. »Beisitzer«], früher Dienstbez. für auf Probe eingestellte Richter und Beamte des höheren Dienstes, z. B. Gerichts-, Studien-A. Heute wird die Bez. des Eingangsamtes mit dem Zusatz »z. A.« (zur Anstellung, z. B. Regierungsrat z. A.) geführt. Des Weiteren darf die Bez. A. führen, wer die 2. jurist. Staatsprüfung bestanden hat.
Im spätröm. Recht war der Titel A. für die Berater des Kaisers bei dessen Rechtsprechung üblich. Seit dem MA. waren A. am Reichskammergericht und Reichshofrat, bei den Instanzgerichten der Territorien und an den jurist. Fakultäten tätig, wo sie oft eine zeitlich begrenzte Recht sprechende Tätigkeit ausübten.
Assẹssor[lat. »Beisitzer«], früher Dienstbez. für auf Probe eingestellte Richter und Beamte des höheren Dienstes, z. B. Gerichts-, Studien-A. Heute wird die Bez. des Eingangsamtes mit dem Zusatz »z. A.« (zur Anstellung, z. B. Regierungsrat z. A.) geführt. Des Weiteren darf die Bez. A. führen, wer die 2. jurist. Staatsprüfung bestanden hat.
Im spätröm. Recht war der Titel A. für die Berater des Kaisers bei dessen Rechtsprechung üblich. Seit dem MA. waren A. am Reichskammergericht und Reichshofrat, bei den Instanzgerichten der Territorien und an den jurist. Fakultäten tätig, wo sie oft eine zeitlich begrenzte Recht sprechende Tätigkeit ausübten.