Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Artenschutz
Artenschutz,der durch versch., v. a. behördl. Maßnahmen angestrebte Lebensschutz von Pflanzen und Tieren in der freien Natur. Internat. Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzabkommen. Dadurch wird der gewerbsmäßige Handel mit Exemplaren gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen erfasst (z. B. in der Roten Liste), verboten bzw. kontrolliert. Speziell für Dtl. gilt die Bundesartenschutz-VO i. d. F. v. 18. 9. 1989. Zum A. gehört auch der Biotopschutz (Biotop).
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