Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arrest
Arrẹst[mlat.] der,
1) im Zivilprozess ähnlich der einstweiligen Verfügung ein im Eilverfahren zu beantragendes Mittel zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen, wenn die künftige Vollstreckung gefährdet ist, z.B. wegen Vermögensverschlechterung oder Manipulationen des Schuldners (§§ 916-934 ZPO). Der A. findet entweder als dinglicher A. gegen Vermögensgegenstände des Schuldners oder als persönlicherA. gegen die Person des Schuldners (Haft) statt. Der A. bedarf gerichtl. Entscheidung, gegen die Rechtsmittel zulässig sind (offener Arrest).
2) Strafrecht: Jugendarrest. - Wehrstrafrecht: Strafarrest.
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