Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ariernachweis
Ari|ernachweis, im nat.-soz. Dtl. 1933-45 für bestimmte Personengruppen, u. a. Beamte, öffentl. Dienst, Ärzte, Juristen, geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer »rein arischen Abstammung« der Großeltern; Element der NS-Rassenpolitik (»Arisierung«); war für Bauern (auch für den Ehepartner) und für die Aufnahme in die NSDAP bis 1800, für den Eintritt in die SS bis 1750 zu erbringen.
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