Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Archivar
Archivarder, in einem Archiv Beschäftigte(r); im öffentl. gehobenen Dienst Beruf mit 3-jähriger Ausbildungszeit; Zugangsvoraussetzung: Fachhochschul- oder Hochschulreife. A. ordnen und erschließen Schriftgut, Film-, Bild-, Tondokumente sowie EDV-Materialien der Verwaltungen.
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