Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbitrage
Arbitrage[-'tra:ʒə; frz., aus lat. arbitrium »Entscheidung«] die,
1) Börsenwesen: die Ausnutzung von Preis-, Zins- und Kursunterschieden zw. verschiedenen Börsenplätzen durch Kauf an Plätzen mit niedrigem und gleichzeitigen Verkauf an Plätzen mit hohem Preis. Je nach der Art der betreffenden Börsenwerte unterscheidet man Devisen-, Edelmetall-(Gold-), Zins-, Effekten-, Warenarbitrage.
2) Handelsrecht: je nach örtl. Handelsbrauch die Erledigung von Meinungsverschiedenheiten tatsächl. Art durch Schiedsgutachter oder die Entscheidung eines Streits durch ein Schiedsgericht; ferner eine Klausel, wonach der Käufer beanstandete Ware behalten muss und nur ein Minderungsrecht hat.
Arbitrage[-'tra:ʒə; frz., aus lat. arbitrium »Entscheidung«] die,
1) Börsenwesen: die Ausnutzung von Preis-, Zins- und Kursunterschieden zw. verschiedenen Börsenplätzen durch Kauf an Plätzen mit niedrigem und gleichzeitigen Verkauf an Plätzen mit hohem Preis. Je nach der Art der betreffenden Börsenwerte unterscheidet man Devisen-, Edelmetall-(Gold-), Zins-, Effekten-, Warenarbitrage.
2) Handelsrecht: je nach örtl. Handelsbrauch die Erledigung von Meinungsverschiedenheiten tatsächl. Art durch Schiedsgutachter oder die Entscheidung eines Streits durch ein Schiedsgericht; ferner eine Klausel, wonach der Käufer beanstandete Ware behalten muss und nur ein Minderungsrecht hat.