Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitszeit
Arbeitszeit,durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen geregelte Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit (ohne Ruhepausen). Unterschieden werden muss zw. tariflich festgelegter A., geleisteter A. (mit Überstunden) und bezahlter A. (die auch Urlaub, Krankheit u. a. einschließt). - Ein Abgehen von der starren A.-Regelung brachte der Übergang zur gleitenden A., bei der die Arbeitnehmer um eine feste Kernzeit ihre Arbeitsstunden (bei Einhaltung einer Gesamtstundenzahl) variieren können (Gleitzeit). Die Ausgestaltung der Gleitzeit wird meist in einer Betriebsvereinbarung geregelt. - Den rechtl. Rahmen bildet das Arbeitszeit-Ges., ArbZG (= § 1 des Arbeitszeitrechts-Ges. von 1994), das die Arbeitszeitordnung (AZO) von 1938 ablöste. Das ArbZG regelt den öffentlich-rechtl. Arbeitsschutz, v. a. die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (acht Stunden werktags, bei entsprechendem Ausgleich bis zu zehn Stunden, 48 Stunden pro Woche), Mindestruhepausen und -zeiten sowie den Nachtarbeitnehmerschutz. Es gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in sämtl. Beschäftigungszweigen (Ausnahmen u. a. für Bäckereien, Kauffahrteischiffe).
Der Kampf um die Verkürzung der A. spielte in der Arbeiterbewegung aller Industrieländer eine ähnl. Rolle wie der Kampf um den Lohn. Erst nach 1918 hat sich der Achtstundentag allg. durchgesetzt (48-Stunden-Woche). In Dtl. setzten sich die Gewerkschaften seit Mitte der 50er-Jahre für eine tarifvertragl. Regelung ein und erzielten eine Herabsetzung der A. bei vollem Lohnausgleich. Seit den 80er-Jahren traten das Streben nach Verkürzung der Wochen-A. auf rd. 35 Stunden sowie Überlegungen zu Änderungen der individuellen Monats-, Jahres- und Lebens-A. (längerer Urlaub, niedrigeres Rentenalter) in den Mittelpunkt gewerkschaftl. Forderungen. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit wird heute kontrovers über den Abbau der immer noch hohen Zahl von geleisteten Überstunden (trotz des Wunsches bei vielen Beschäftigten nach A.-Verkürzung) diskutiert. Im Interesse einer größeren Flexibilität ist eine Vervielfältigkeit von A.-Modellen zu beobachten.
Literatur:
Buschmann, R.u. Ulber, J.: Arbeitszeitrechtsgesetz. Mit weiteren Arbeitszeitvorschriften. Textausgabe mit Kurzkommentierung. Köln 1994.
Arbeitszeitmodelle. Flexibilisierung u. Individualisierung, hg. v. D. Wagner. Göttingen 1995.
Garhammer, M.: Balanceakt Zeit. Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf Alltag, Freizeit u. Familie. Berlin 21996.
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