Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsvermittlung
Arbeitsvermittlung,Vermittlung geeigneter Arbeitsstellen an Arbeitsuchende und umgekehrt. Die A. durfte bis zur Zulassung von privaten Vermittlern seit dem 1. 8. 1994 nur von den Arbeitsämtern betrieben werden. Die private A. bedarf der Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit, die diese zu erteilen hat, wenn gesetzl. Anforderungen (v. a. persönl. Eignung und Zuverlässigkeit) erfüllt sind. Die A. durch die Arbeitsämter erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.
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