Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis,das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Rechtsverhältnis, gleichgültig, ob dies durch einen förml. Arbeitsvertrag oder durch tatsächl. Arbeitsaufnahme (fakt. A.) begründet wurde. Die sich aus dem A. ergebenden Rechte und Pflichten sind z. T. durch Gesetz geregelt (z. B. BGB, HGB, GewO), z. T. durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung. Zusätzlich zu den Grundpflichten des Arbeitgebers (Lohnzahlung, Urlaubsgewährung) und des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung) wirken Nebenpflichten (Fürsorgepflicht, Treuepflicht).
Arbeitsverhältnis,das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Rechtsverhältnis, gleichgültig, ob dies durch einen förml. Arbeitsvertrag oder durch tatsächl. Arbeitsaufnahme (fakt. A.) begründet wurde. Die sich aus dem A. ergebenden Rechte und Pflichten sind z. T. durch Gesetz geregelt (z. B. BGB, HGB, GewO), z. T. durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung. Zusätzlich zu den Grundpflichten des Arbeitgebers (Lohnzahlung, Urlaubsgewährung) und des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung) wirken Nebenpflichten (Fürsorgepflicht, Treuepflicht).