Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsmarkt
Arbeitsmarkt,Zusammentreffen von Angebot an und Nachfrage nach menschl. Arbeitsleistung. Der A. kann in Teilmärkte, z. B. für bestimmte Berufs- und Wirtschaftszweige, aufgeteilt werden. Auf dem A. werden Höhe des Arbeitsentgeltes und Arbeitsbedingungen durch die Beteiligten ausgehandelt. Die Arbeitnehmer haben sich zur Stärkung ihrer Stellung in Gewerkschaften, die Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden organisiert. Diese Monopolisierung des Arbeitsangebots und der Arbeitsnachfrage macht den A. zu einem bilateralen Monopol. Damit wird die Preisbildung, d. h. die Lohnhöhe, durch die Machtpositionen am A. beeinflusst. - Die A.-Politik umfasst alle Maßnahmen, die zu einer ausgeglichenen A.-Lage führen, also Arbeitslosigkeit oder Arbeitskräftemangel abbauen und/oder verhindern. Für (untertariflich bezahlte) Arbeitsplätze, die durch die besonderen Maßnahmen der A.-Politik geschaffen wurden, ist die Bez. »Zweiter A.« aufgekommen. Die für die A.-Politik zuständige Institution in Dtl. ist die Bundesanstalt für Arbeit, in Österreich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Schweiz das Bundesamt für Ind., Gewerbe und Arbeit (BIGA).
▣ Literatur:
J. Michel. A. Deutschland. Bibliographie zur Beschäftigung u. Arbeitslosigkeit in Deutschland, bearb. v. Kiel 1995.
Arbeitsmarkt,Zusammentreffen von Angebot an und Nachfrage nach menschl. Arbeitsleistung. Der A. kann in Teilmärkte, z. B. für bestimmte Berufs- und Wirtschaftszweige, aufgeteilt werden. Auf dem A. werden Höhe des Arbeitsentgeltes und Arbeitsbedingungen durch die Beteiligten ausgehandelt. Die Arbeitnehmer haben sich zur Stärkung ihrer Stellung in Gewerkschaften, die Arbeitgeber in Arbeitgeberverbänden organisiert. Diese Monopolisierung des Arbeitsangebots und der Arbeitsnachfrage macht den A. zu einem bilateralen Monopol. Damit wird die Preisbildung, d. h. die Lohnhöhe, durch die Machtpositionen am A. beeinflusst. - Die A.-Politik umfasst alle Maßnahmen, die zu einer ausgeglichenen A.-Lage führen, also Arbeitslosigkeit oder Arbeitskräftemangel abbauen und/oder verhindern. Für (untertariflich bezahlte) Arbeitsplätze, die durch die besonderen Maßnahmen der A.-Politik geschaffen wurden, ist die Bez. »Zweiter A.« aufgekommen. Die für die A.-Politik zuständige Institution in Dtl. ist die Bundesanstalt für Arbeit, in Österreich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Schweiz das Bundesamt für Ind., Gewerbe und Arbeit (BIGA).
▣ Literatur:
J. Michel. A. Deutschland. Bibliographie zur Beschäftigung u. Arbeitslosigkeit in Deutschland, bearb. v. Kiel 1995.