Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitskampf
Arbeitskampf,im Rahmen von Art. 9 Abs. 3 GG zulässige kollektive Kampfmaßnahme von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern zur Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen in Bezug auf Vergütungen, Arbeitsbedingungen und Ausgestaltung der Arbeitsbeziehungen; strittig ist die Zulässigkeit von A. im Rahmen polit. Auseinandersetzungen. Mittel des A. sind Streik, Aussperrung, Boykott.
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