Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsförderungsgesetz
Arbeitsförderungsgesetz,Abk. AFG, Gesetz vom 25. 6. 1969, das die Aufgaben und Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit und deren Finanzierung regelte. Rechtsgrundlage der Arbeitsförderung ist seit dem 1. 1. 1998 das Sozialgesetzbuch III. (Arbeitslosenversicherung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen)
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