Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsdienst
Arbeitsdienst,1920 in Bulgarien entstandene und von mehreren Ländern übernommene Einrichtung, um Jugendliche zur Ableistung gemeinsamer Arbeit für den Staat gegen bescheidenes Entgelt zusammenzufassen, auch zu Notstandsarbeiten in Zeiten der Arbeitslosigkeit. Ein freiwilliger A. bestand in den Niederlanden, Polen und den USA (1936-43). In Dtl. wurde 1931 von der Reg. Brüning der freiwillige A. auf gesetzl. Grundlagen gestellt. Eine A.-Pflicht gab es in Dtl. 1935-45 (Reichsarbeitsdienst).
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