Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,Abk. ABM, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen (ABM-Stellen, §§ 260 ff. SGB III). Arbeiten, die im öffentl. Interesse liegen, können durch Gewährung von Zuschüssen an deren Träger (jurist. Personen des öffentl. Rechts, Unternehmen des privaten Rechts) gefördert werden, wenn die Arbeiten sonst nicht oder erst später durchgeführt werden könnten und die Förderung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig erscheint. Bevorzugt zu fördern sind Arbeiten, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Arbeitgeber erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer (schwer vermittelbare Arbeitslose werden bevorzugt vermittelt) Zuschüsse. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit haben A. eine zunehmende Bedeutung erhalten, insbesondere in den neuen Bundesländern (Sonderregelungen).
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,Abk. ABM, Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen (ABM-Stellen, §§ 260 ff. SGB III). Arbeiten, die im öffentl. Interesse liegen, können durch Gewährung von Zuschüssen an deren Träger (jurist. Personen des öffentl. Rechts, Unternehmen des privaten Rechts) gefördert werden, wenn die Arbeiten sonst nicht oder erst später durchgeführt werden könnten und die Förderung arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig erscheint. Bevorzugt zu fördern sind Arbeiten, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Arbeitgeber erhalten für die zugewiesenen Arbeitnehmer (schwer vermittelbare Arbeitslose werden bevorzugt vermittelt) Zuschüsse. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit haben A. eine zunehmende Bedeutung erhalten, insbesondere in den neuen Bundesländern (Sonderregelungen).