Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing), zeitlich begrenzte Überlassung von vertraglich gebundenen Arbeitnehmern an Dritte (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Die A. bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Entleihers, behält aber den Vergütungsanspruch gegen seinen eigentl. Arbeitgeber (Verleiher); sozialversicherungsrechtlich haften Ver- und Entleiher. - Die gewerbl. A. bedarf nach dem A.-Ges. vom 7. 8. 1972 der behördl. Erlaubnis; im Baugewerbe ist sie gesetzlich verboten.
Arbeitnehmerüberlassung (Personalleasing), zeitlich begrenzte Überlassung von vertraglich gebundenen Arbeitnehmern an Dritte (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Die A. bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Entleihers, behält aber den Vergütungsanspruch gegen seinen eigentl. Arbeitgeber (Verleiher); sozialversicherungsrechtlich haften Ver- und Entleiher. - Die gewerbl. A. bedarf nach dem A.-Ges. vom 7. 8. 1972 der behördl. Erlaubnis; im Baugewerbe ist sie gesetzlich verboten.