Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmerkammern
Arbeitnehmerkammern,Pflichtzusammenschlüsse der Arbeiter und Angestellten zur Vertretung ihrer wirtsch., gesellschaftl. und kulturellen Interessen; sie sind Körperschaften des öffentl. Rechts. Seit 1921 bestehen in Bremen eine Angestellten- und eine Arbeiterkammer, im Saarland wurde 1951 eine Arbeitskammer errichtet. - In Österreich wurden durch Gesetz vom Februar 1920 Kammern für Arbeiter und Angestellte in neun Bundesländern errichtet, 1938 aufgelöst, 1945 wieder errichtet, 1954 neu geordnet, zusammengefasst im Österr. Arbeiterkammertag.
Arbeitnehmerkammern,Pflichtzusammenschlüsse der Arbeiter und Angestellten zur Vertretung ihrer wirtsch., gesellschaftl. und kulturellen Interessen; sie sind Körperschaften des öffentl. Rechts. Seit 1921 bestehen in Bremen eine Angestellten- und eine Arbeiterkammer, im Saarland wurde 1951 eine Arbeitskammer errichtet. - In Österreich wurden durch Gesetz vom Februar 1920 Kammern für Arbeiter und Angestellte in neun Bundesländern errichtet, 1938 aufgelöst, 1945 wieder errichtet, 1954 neu geordnet, zusammengefasst im Österr. Arbeiterkammertag.