Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmerkammern
Arbeitnehmerkammern,Pflichtzusammenschlüsse der Arbeiter und Angestellten zur Vertretung ihrer wirtsch., gesellschaftl. und kulturellen Interessen; sie sind Körperschaften des öffentl. Rechts. Seit 1921 bestehen in Bremen eine Angestellten- und eine Arbeiterkammer, im Saarland wurde 1951 eine Arbeitskammer errichtet. - In Österreich wurden durch Gesetz vom Februar 1920 Kammern für Arbeiter und Angestellte in neun Bundesländern errichtet, 1938 aufgelöst, 1945 wieder errichtet, 1954 neu geordnet, zusammengefasst im Österr. Arbeiterkammertag.
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