Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmerhaftung
Arbeitnehmerhaftung, das Einstehenmüssen eines Arbeitnehmers für einen Schaden, den er bei einer durch den Betrieb veranlassten Arbeit und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses am Vermögen des Arbeitgebers verursacht hat. Nach der neueren Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer i. d. R. nur noch voll für derartige Schäden haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Haftungsbeschränkung galt urspr. nur für gefahrgeneigte Arbeit. Beruht der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit, hat der Arbeitgeber für ihn aufzukommen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit sind die Schadensfolgen zw. den Parteien aufzuteilen.
Arbeitnehmerhaftung, das Einstehenmüssen eines Arbeitnehmers für einen Schaden, den er bei einer durch den Betrieb veranlassten Arbeit und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses am Vermögen des Arbeitgebers verursacht hat. Nach der neueren Rechtsprechung muss ein Arbeitnehmer i. d. R. nur noch voll für derartige Schäden haften, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Diese Haftungsbeschränkung galt urspr. nur für gefahrgeneigte Arbeit. Beruht der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit, hat der Arbeitgeber für ihn aufzukommen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit sind die Schadensfolgen zw. den Parteien aufzuteilen.