Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Arbeitnehmerfreizügigkeit,nach dem Recht der EG das Recht der Arbeitnehmer, a) sich ungehindert um angebotene Stellen in Mitgliedsstaaten bewerben zu können, b) sich aus diesem Grund im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei bewegen zu können, c) sich im jeweiligen Mitgliedsstaat aufhalten zu können, um nach den dort für Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften arbeiten zu können, d) nach Beendigung der Beschäftigung in diesem Mitgliedsstaat unter bestimmten Bedingungen verbleiben zu können.
Arbeitnehmerfreizügigkeit,nach dem Recht der EG das Recht der Arbeitnehmer, a) sich ungehindert um angebotene Stellen in Mitgliedsstaaten bewerben zu können, b) sich aus diesem Grund im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei bewegen zu können, c) sich im jeweiligen Mitgliedsstaat aufhalten zu können, um nach den dort für Arbeitnehmer geltenden Rechtsvorschriften arbeiten zu können, d) nach Beendigung der Beschäftigung in diesem Mitgliedsstaat unter bestimmten Bedingungen verbleiben zu können.