Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, in Dtl. der 1990 anstelle des Arbeitnehmer- und des Weihnachtsfreibetrages eingeführte Freibetrag von 2 000 DM, der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen wird (§ 9 Nr. 1a EStG).
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, in Dtl. der 1990 anstelle des Arbeitnehmer- und des Weihnachtsfreibetrages eingeführte Freibetrag von 2 000 DM, der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen wird (§ 9 Nr. 1a EStG).