Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, jeder, der sich einem anderen (Arbeitgeber) gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Diensten verpflichtet hat. Nach Art des Arbeitsbereichs zählen die A. zum öffentl. Dienst oder zur privaten Wirtschaft. Man unterscheidet Angestellte und Arbeiter, dazu kommen Volontäre, Praktikanten, Auszubildende. In der Heimarbeit Beschäftigte u. a. gelten als arbeitnehmerähnl. Personen. Nicht zu den A. zählen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige. Freiwillige Zusammenschlüsse der A. sind die Gewerkschaften.
Arbeitnehmer, jeder, der sich einem anderen (Arbeitgeber) gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Diensten verpflichtet hat. Nach Art des Arbeitsbereichs zählen die A. zum öffentl. Dienst oder zur privaten Wirtschaft. Man unterscheidet Angestellte und Arbeiter, dazu kommen Volontäre, Praktikanten, Auszubildende. In der Heimarbeit Beschäftigte u. a. gelten als arbeitnehmerähnl. Personen. Nicht zu den A. zählen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige. Freiwillige Zusammenschlüsse der A. sind die Gewerkschaften.