Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Arbeitgeberverbände
Arbeitgeberverbände,freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern (bes. als Vertrags- und Verhandlungspartner [»Tarifpartner«] gegenüber den Gewerkschaften) in Form privatrechtl. Vereine mit fachl. und regionaler Untergliederung. In Dtl. sind die A. in der Bundesvereinigung der Dt. A. e. V. (BDA), Köln, zusammengeschlossen. Sie hat die Aufgabe, die gemeinschaftl. sozialpolit. Belange zu wahren und umfasst 48 Fachspitzenverbände und 15 überfachl. Landesverbände. Wesentl. Aufgaben der Verbandsarbeit werden in den versch. Ausschüssen (z. B. für Lohnpolitik, Eigentumsbildung, Berufsberatung) durchgeführt. Die A. sind über die Bundesvereinigung dem Gemeinschaftsausschuss der Dt. Gewerbl. Wirtschaft und seit 1951 der »Internat. Arbeitgeberorganisation«, Brüssel, sowie dem »Business and Industry Advisory Committee to OECD«, Brüssel, und dem »Generalrat der Europ. Industrieverbände«, Paris, angeschlossen.
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